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Kirchensteuerordnung des Bistums der Alt-Katholiken im Land Saarland Kirchensteuer-Beschluss für den im Saarland gelegenen Teil des Katholischen Bistums der Alt-Katholiken in Deutschland für das Steuerjahr 2014 Vom 15.7.2014, Amtl. Kirchenbl. 2014, 11 zur Gliederung Hiermit wird der Kirchensteuerbeschluss für den im Saarland gelegenen Teil des Katholischen Bistums der Alt-Katholiken in Deutschland für das Rechnungsjahr 2008 vom 6. Dezember 2007, anerkannt per Schreiben durch das Ministerium der finanzen des Landes Saarland vom 20. Dezember 2007, erneuert und bestätigt. Er gilt für das Jahr 2014 und für die folgenden Jahre, solange bis ein neuer Beschluss erfolgt. Danach beträgt die Kirchensteuer, die die Alt-Katholiken im Saarland zu entrichten haben neun v.H. der Einkommen- und Lohnsteuer. Das Kirchgeld, das in dem im Saarland gelegenen Teil des Bistums zu entrichten ist, wird nach folgenden Staffelungen erhoben: |